Aktuelle BGH Urteile
BGH Urteil zum Rückkaufswert von
Lebensversicherungen
25.05.2009
Wer jetzt in den Zeiten der Wirtschaftskrise und der wackligen Arbeitsplätze seine Lebensversicherung nicht mehr
aufrecht erhalten will oder kann, hat einige Möglichkeiten. Der Rückkaufswert Ihrer Police ist dabei oftmals
erheblich geringer als die von Ihnen eingezahlten Beiträge.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 12. Oktober 2005 zu diesem Thema Stellung bezogen. Laut
diesem höchst richterichen Urteil haben viele Kunden Ansprüche, die mit dem beigefügtem Formular der
Verbraucherzentrale Hamburg e.V. angemeldet werden können. Dies gilt auch für bereits gekündigte
Lebensversicherungen. Insbesondere Lebensversicherungen die im Zeitraum von 1995 bis 2001 abgeschlossen
wurden. Dabei ist es unerheblich ob die Lebensversicherung beitragsfrei gestellt wurden oder gekündigt
sind.
Mehr Infos zum Rückkauswert ihrer Lebensversicherung hier.
Einen Musterbrief für ihre Forderungen gibt es hier
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